Geschäftsbedingungen ( AGB )Engagement Verträge zwischen Hochzeit-Dj.co.at Alexander & Erida Saru, Sonnleithnergasse 49/2/19, 1100 Wien (hier und im Folgenden Auftragnehmer genannt) und seinem Auftraggeber entstehen durch Annahme eines schriftlichen Angebotes oder eines schriftlichen Vertrages (in Original oder per Email) sowie in Ausnahmefällen durch mündliche Zusage oder Kurznachricht. Bei verbindlicher Buchung bzw. Vertragsabschluss ist eine Anzahlung der vereinbarten Gage zu 50% durch Überweisung umgehend zu leisten. Der Termin gilt erst ab dem Zeitpunkt als reserviert bzw. bestätigt, wenn die Anzahlung am vereinbarten Konto eingegangen ist. Der noch offene Auftragswert ist bis spätestens am Tag des Spielbeginnes entweder in Bar oder zwei Tage vorher per Überweisung fällig.DerAuftraggeber hat für einen 220V, 16A Stromanschluss sowie für einen stabil stehenden/staubfreien Tisch auf festen Untergrund zu sorgen. (Es sei denn der Dj Tisch ist mit gebucht – in diesem Fall gelten alle Auflagen außer der Tisch selbst) Sollte der Auftragsort sich im Freien befinden trägt der Auftraggeber alleine das Witterungsrisiko und hat allenfalls für eine wasserdichte Überdachung zum Schutz vor der Nässe oder direkter Sonneneinstrahlung von oben und von der Seite zu sorgen. Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslokalität und einen kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. (im Falle von Parkgebühren werden diese an den Auftraggeber weiter verrechnet) Des Weiteren kümmert er sich um eventuell anfallende Zufahrtsgenehmigungen (wie z.B. Privatstraßen, öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen oder Fußgängerzonen).Sollte eine direkte Zufahrt bzw. ein Parkplatz am vereinbarten Auftrittsort nicht möglich sein ist der Auftraggeber dazu verpflichtet ausreichende Hilfe in Form von Personal und/oder Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Sollte der Weg zum vereinbarten Aufbauort es nicht barrierefrei sein oder verfügt die Lokalität nicht über einen nutzbaren Aufzug ist der Auftraggeber ebenfalls zur vorangegangen Hilfe verpflichtet. Eine Verpflegung mit ausreichend alkoholfreien Getränken und Speisen gilt als üblich. Der Auftragnehmer ist ausschließlich seinem Auftraggeber bzw. Vertragspartner weisungs-u. ortsgebunden und nicht anderen vom Auftraggeber beauftragten Personen oder Dienstleistern, jedoch nur solange keine öffentlich- oder privatrechtliche Rechte bzw. Gesetze/Verordnungen verletzt werden oder sonstige Beteiligte gefährdet werden. Eventuelle Gebühren (wie z.B.AKM) sind im Vorfeld vom Auftraggeber bzw. dessen Betreiber der Veranstaltungslokalität zu prüfen und gehen zu dessen Lasten. Der Auftragsnehmer handelt vor,während und nach dem Auftritt stets in der Absicht sich selbst, seinem für den Auftritt benötigten Equipment sowie der vom Auftritt betroffenen Gäste bzw. Fremdpersonal und/oder der Lokalität vor Schaden zu bewahren und ist nicht für Folgeschäden haftbar welche über seine Sorgfaltspflicht hinaus gehen. Für Schäden an Person oder Equipment des Auftragsnehmers entstehen, welche direkt oder indirekt vom Auftragsgeber, dessen Veranstaltungsgästen oder dessen beauftragten Personen, Dienstleistern und deren Personal vorsätzlich oder grob fahrlässigen entstehen haftet der Auftragsgeber uneingeschränkt. Der Auftragsnehmer garantiert eineeinwandfreie Funktion der von Ihm eingesetzten Technik jedoch nur wenn sämtliche vorangegangen Bedingungen erfüllt wurden und haftet bei nicht Erfüllung bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Gage. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle welche aus Fremdverschulden bzw. höherer Gewalt verschuldet worden ist (wie z.B. Stromausfall, Unwetter, unzugänglicher Veranstaltungsort) Bei Stornierungen seitens des Auftraggebers ist ab Zeitpunkt der verbindlichen Buchung bzw. Vertragsabschluss, der Auftragnehmer mit 55% des Auftragswertes, bei Stornierung ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn mit 100% zu entschädigen. Eine Stornierung seitens des Auftragnehmers ist kostenfrei jedoch wird versucht ein möglichst gleichwertiger Ersatz in Anbetracht der verbleibenden Zeit bis zum Veranstaltungsbeginn zu finden. Bild-u.Tonmaterial welche während der Veranstaltung von beiden Vertragsparteien gemacht bzw. veröffentlicht werden, dürfen von beiden Vertragsparteien für Werbezwecke (Homepage, Printmedien, Soziale Netzwerke) verwendet werden.